Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 7 AS 340/10 B ER

Datum:
15.04.2010
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 AS 340/10 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2010:0415.L7AS340.10B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Duisburg, S 31 AS 473/09 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 27.01.2010 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller monatlich 50,- EUR als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft für den Zeitraum von März 2010 bis Mai 2010 vorläufig zu gewähren. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller ein Darlehen in Höhe von 2350,- EUR vorläufig zu gewähren. Die Antragsgegnerin wird des Weiteren verpflichtet, dem Antragsteller für die Umlagerung seines Hausrates ein Darlehen in Höhe von 118,- EUR vorläufig zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Dem Antragsteller wird für das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Duisburg Prozesskostenhife gewährt und Rechtsanwältin B aus E beigeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank