Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 13 EG 29/10

Datum:
26.11.2010
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
L 13 EG 29/10
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2010:1126.L13EG29.10.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 3 EG 20/09
Sachgebiet:
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.05.2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2009 verurteilt, das Elterngeld neu zu berechnen und bei dieser Berechnung als anzurechnende Einkünfte aus der Verdienstabrechnung der S Notarkammer vom 13.02.2009 lediglich die für den Berufsschulunterricht gezahlten Beträge von jeweils 184,07 Euro anzurechnen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank