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Landessozialgericht NRW, L 12 SO 535/10 B ER

Datum:
08.12.2010
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 12 SO 535/10 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2010:1208.L12SO535.10B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 27 SO 472/10 ER
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.09.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin, ihr für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C, L zu bewilligen, wird abgelehnt.

 
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