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Landessozialgericht NRW, L 8 B 4/09 R ER

Datum:
24.06.2009
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 8 B 4/09 R ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2009:0624.L8B4.09R.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 25 R 301/08 ER
Sachgebiet:
Rentenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.03.2009 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.330,29 EUR festgesetzt.

 
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