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Landessozialgericht NRW, L 7 B 54/09 AS

Datum:
01.04.2009
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 B 54/09 AS
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2009:0401.L7B54.09AS.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 11 AS 113/08 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerden der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.01.2009 geändert. Es wird festgestellt, dass sich das Ausgangsverfahren S 11 AS 113/08 ER hinsichtlich des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Erklärung der Antragstellerin im Schriftsatz vom 08.01.2009 erledigt hat. Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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