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Landessozialgericht NRW, L 7 B 317/08 AS ER

Datum:
26.01.2009
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 B 317/08 AS ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2009:0126.L7B317.08AS.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Gelsenkirchen, S 4 AS 241/08 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.08.2008 wird zurückgewiesen, soweit das Sozialgericht den Antrag des Antragstellers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt hat. Auf seine weitere Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.08.2008 geändert. Dem Antragsteller wird zur Durchführung des Ausgangs- und des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N aus H beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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