Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 19 B 54/09 AS

Datum:
12.03.2009
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 19 B 54/09 AS
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2009:0312.L19B54.09AS.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 19 AS 172/08 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.12.2008 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C im Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.12.2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank