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Landessozialgericht NRW, L 12 B 33/09 SO

Datum:
28.10.2009
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 12 B 33/09 SO
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2009:1028.L12B33.09SO.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Münster, S 16 SO 13/09 ER
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die hinsichtlich der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren erhobene Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 05.05.2009 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X, Tstraße 00, 00000 N, zu bewilligen, wird abgelehnt.

 
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