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Landessozialgericht NRW, L 7 B 137/08 AS ER

Datum:
27.11.2008
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 B 137/08 AS ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2008:1127.L7B137.08AS.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 28 AS 534/07 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.02.2008 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 21.12.2007 bis zum 27.11.2008 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II) als Darlehn nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für beide Rechtszüge zu erstatten. Eine weitergehende Kostenerstattung findet zwischen den Beteiligten nicht statt.

 
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