Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 20 B 12/08 SO ER

Datum:
30.05.2008
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 20 B 12/08 SO ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2008:0530.L20B12.08SO.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Detmold, S 19 SO 190/07 ER
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 16.01.2008 geändert und die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 05.12.2007 bis zum 31.05.2008 die Krankenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch zu gewähren. Dem Antragsteller wird zudem für das erstinstanzliche Antragsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Iris Sümenicht aus Bielefeld beigeordnet. Dem Antragsteller wird entsprechend für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten des die Versagung von Prozesskostenhilfe betreffenden Beschwerdeverfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank