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Landessozialgericht NRW, L 20 B 2/07 AS ER

Datum:
02.02.2007
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 20 B 2/07 AS ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2007:0202.L20B2.07AS.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 11 AS 226/06 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.11.2006 betreffend die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag des Antragsteller, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L, L, zu bewilligen, wird abgelehnt.

 
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