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Landessozialgericht NRW, L 20 B 136/07 AS ER

Datum:
06.09.2007
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 20 B 136/07 AS ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2007:0906.L20B136.07AS.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 28 AS 205/07 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.07.2007 wird zurückgewiesen. Für das erstinstanzliche Verfahren trägt die Antragsgegnerin notwendige außergerichtliche Kosten der Antragstellerin im vom Sozialgericht zuerkannten Umfang; die Antragsgegnerin trägt ferner die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M N, X Straße 00, C, zu ihrer Vertretung beigeordnet.

 
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