Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 1 B 19/07 AL

Datum:
28.08.2007
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 1 B 19/07 AL
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2007:0828.L1B19.07AL.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 30 AL 66/07
Sachgebiet:
Arbeitslosenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 06.06.2007 aufgehoben. Zuständig für die Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits ist das Sozialgericht Dortmund. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank