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Landessozialgericht NRW, L 20 B 126/06 AS ER

Datum:
31.05.2006
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 20 B 126/06 AS ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2006:0531.L20B126.06AS.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 28 AS 60/06 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 27.03.2006 wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache durch Erledigungserklärung (Rücknahme) der Antragstellerin vom 24.03.2006, bei Gericht eingegangen am 29.03.2006, erledigt ist. Der Beschluss des Sozialgerichts vom 27.03.2006 ist wirkungslos. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

 
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