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Landessozialgericht NRW, L 19 B 12/06 AS

Datum:
03.05.2006
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 19 B 12/06 AS
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2006:0503.L19B12.06AS.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 15 AS 72/05
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.01.2006 geändert. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin mit Ausnahme der Kosten für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

 
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