Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 9 B 49/05 AS ER

Datum:
29.09.2005
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 9 B 49/05 AS ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2005:0929.L9B49.05AS.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Detmold, S 12 AS 32/05 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1) Der Antrag des Kreises Minden-Lübbecke auf Änderung des Rubrums und seiner Aufnahme als Antragsgegner anstelle der bisherigen Antragsgegnerin Stadt Q sowie der Hilfsantrag auf seine Beiladung werden abgelehnt. 2) Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 28. Juni 2005 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller und seinem Sohn für Mai und Juni 2005 die bisherige Regelleistung einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung zu 100 % und nicht nur zu 80 % auszuzahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. 3) Kosten sind nicht zu erstatten. 4) Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin W in N beigeordnet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank