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Landessozialgericht NRW, L 20 B 6/05 SO ER

Datum:
01.09.2005
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 20 B 6/05 SO ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2005:0901.L20B6.05SO.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 21 SO 277/05 ER
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.06.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind vom Antragsgegner auch im Beschwerdeverfahren zu übernehmen. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus F bewilligt.

 
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