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Landessozialgericht NRW, L 8 RJ 53/03

Datum:
30.07.2003
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
L 8 RJ 53/03
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2003:0730.L8RJ53.03.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 3 J 81/96
Sachgebiet:
Rentenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.10.1996 aufgehoben, soweit es die Beklagte hinsichtlich des Zeitraums ab 01.01.1997 verurteilt hat, der Klägerin eine große Witwenrente ohne Anrechnung ihrer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren; insoweit wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin aus dem gesamten Verfahren zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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