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Landessozialgericht NRW, L 14 RA 32/99

Datum:
15.03.2000
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
L 14 RA 32/99
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2000:0315.L14RA32.99.00
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.12.1998 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
 
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