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Schifffahrtsobergericht Köln, 3 U 22/01 BSch

Datum:
25.09.2001
Gericht:
Schifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 22/01 BSch
ECLI:
ECLI:DE:SCHOGK:2001:0925.3U22.01BSCH.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Januar 2001 verkündete Urteil des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 31/99 BSch wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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