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Schifffahrtsobergericht Köln, 3 U 60/99 BSch

Datum:
14.01.2000
Gericht:
Schifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 60/99 BSch
ECLI:
ECLI:DE:SCHOGK:2000:0114.3U60.99BSCH.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. April 1999 verkündete Grundurteil des Schifffahrtsgerichts St. Goar - 4 C 17/98 BSch - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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