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Schifffahrtsobergericht Köln, 3 U 89/98 BSch

Datum:
24.08.1999
Gericht:
Schifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 89/98 BSch
ECLI:
ECLI:DE:SCHOGK:1999:0824.3U89.98BSCH.00
 
Vorinstanz:
Schifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort, 5 C 38/97 BSch
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.4.1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Schiffahrtsgerichts- Duisburg-Rohrort - 5 C 38/97 BSch - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.833,49 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 17.10.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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