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Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 3 W 18/25

Datum:
07.01.2026
Gericht:
Rheinschifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 W 18/25
ECLI:
ECLI:DE:RSCHOGK:2026:0107.3W18.25.00
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Beklagten zu 3), der Beklagten zu 4) und des Beklagten zu 5) vom 24.11.2025 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rügeverfahrens tragen die Beklagte zu 3), die Beklagte zu 4) und der Beklagten zu 5) zu gleichen Teilen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
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