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Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 3 W 18/25

Datum:
06.11.2025
Gericht:
Rheinschifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 W 18/25
ECLI:
ECLI:DE:RSCHOGK:2025:1106.3W18.25.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 3), der Beklagten zu 4) und des Beklagten zu 5) vom 19.08.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 05.08.2025 - 5 C 7/25 BSch -, dem Senat vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss vom 28.10.2025, wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Darüber hinaus tragen die Beklagten zu 3), zu 4) und zu 5) die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu gleichen Teilen.

Der Gegenstandswert wird auf bis 50.000,00 EUR festgesetzt.

 
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