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Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 3 U 110/04 BSch

Datum:
11.01.2005
Gericht:
Rheinschifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 110/04 BSch
ECLI:
ECLI:DE:RSCHOGK:2005:0111.3U110.04BSCH.00
 
Vorinstanz:
Rheinschifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort, 5 C 14/03 BSch
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.05.2004 verkündete Teil- und Grundurteil des Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg - Ruhrort - 5 C 14/03 BSch teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach zu ¼ gerechtfertigt, auch soweit die Klägerin Schadensersatzansprüche wegen der anlässlich des Schiffsunfalls vom 03.02.2002 an TMS "M." entstandenen Schäden geltend macht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens wird dem Rheinschifffahrtsgericht übertragen.

 
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