Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 3 U 177/97

Datum:
29.05.1998
Gericht:
Rheinschifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 177/97
ECLI:
ECLI:DE:RSCHOGK:1998:0529.3U177.97.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.07.1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Rheinschiffahrtsgericht - Duisburg-Ruhrort (5 C 1/96 BSch) unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 133.522,78 hfl bzw. den entsprechenden Gegenwert in Deutscher Mark am Zahlungstag nebst 4% Zinsen seit dem 01.04.1995 zu zahlen, abzüglich eines am 08.11.1995 gezahlten Betrages i.H.v. 79.769,34 hfl, und zwar im Rahmen des Binnenschiffahrtsgesetzes sowohl persönlich haftend als auch bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Schubbot "S.".

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 13% und die Beklagte zu 87%, die Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank