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Das Verfahren wird eingestellt, weil der Antragsteller seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für erledigt erklärt hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.
VerfGH 57/26.VB-2
2Beschluss
3In dem Verfahren über
4den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
5des Herrn Nikolaus W i e s e l , Auf dem Huckstein 14, 53117 Bonn,
6
7Antragstellers,
8Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Nikolaus Wiesel, Auf dem Huckstein 14, 53117 Bonn,
9gegen
10den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17. April 2026 - S 45 AS 2759/21 -
den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16. April 2026 - S 45 AS 2759/21 -
hat die 2. Kammer des
14VERFASSUNGSGERICHTSHOFS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
15am 5. Mai 2026
16durch
17den Vizepräsidenten Prof. Dr. Heusch,
18den Richter Dr. Gilberg und
19den Richter Prof. Dr. Wieland
20gemäß § 58 Abs. 2, § 59 Abs. 2 und § 60 Satz 1 VerfGHG
21einstimmig beschlossen:
22Das Verfahren wird eingestellt, weil der Antragsteller seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für erledigt erklärt hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.
23|
Prof. Dr. Heusch |
Dr. Gilberg |
Prof. Dr. Wieland |