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Verfassungsgerichtshof NRW, VerfGH 1/26.VB-1

Datum:
24.02.2026
Gericht:
Verfassungsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VerfGH 1/26.VB-1
ECLI:
ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0224.VERFGH1.26VB1.00
 
Leitsätze:
  1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer gegen eine gerichtliche Ent­scheidung erhobenen Verfassungsbeschwerde.
  2. Zur Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG) muss sich der Beschwerde­führer auch dann mit den Erwägungen der seine Anhörungsrüge zurückweisen­den Entscheidung auseinandersetzen, wenn er diese weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand seiner Verfassungsbeschwerde macht.

VerfGH NRW, Beschluss vom 24. Februar 2026 - VerfGH 1/26.VB-1

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird als un­zulässig zu­rückgewiesen. 

 
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