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Verfassungsgerichtshof NRW, VerfGH 107/25.VB-2

Datum:
05.05.2026
Gericht:
Verfassungsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VerfGH 107/25.VB-2
ECLI:
ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0505.VERFGH107.25VB2.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Ablehnungsgesuch wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.

Der Rechtsbehelf der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 27. Januar 2026 wird als unzulässig zurückgewiesen.

 
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