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Verfassungsgerichtshof NRW, VerfGH 75/24.VB-3

Datum:
24.06.2025
Gericht:
Verfassungsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VerfGH 75/24.VB-3
ECLI:
ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH75.24VB3.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist schon deshalb nicht aufgezeigt, weil er sich nicht hinreichend mit den maßgeblichen Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen im Einzelnen auseinandersetzt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

 
 

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