Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verfassungsgerichtshof NRW, VerfGH 22/24.VB-2

Datum:
27.05.2024
Gericht:
Verfassungsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VerfGH 22/24.VB-2
ECLI:
ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0527.VERFGH22.24VB2.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Selbstablehnung des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Heusch gemäß § 15 Abs. 3 VerfGHG wird für begründet erklärt, weil die in seiner persönlichen Erklärung geschilderten Umstände in Übereinstimmung mit seiner eigenen Einschätzung, die die Beschwerdeführerin ausdrücklich respektiert, aus der Sicht eines objektiven Dritten Zweifel an seiner Unbefangenheit begründen können.

 
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank