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Verfassungsgerichtshof NRW, VerfGH 43/20.VB-3

Datum:
09.04.2020
Gericht:
Verfassungsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VerfGH 43/20.VB-3
ECLI:
ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0409.VERFGH43.20VB3.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

 
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