Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verfassungsgerichtshof NRW, VerfGH 12/11

Datum:
30.10.2012
Gericht:
Verfassungsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VerfGH 12/11
ECLI:
ECLI:DE:VFGHNRW:2012:1030.VERFGH12.11.00
 
Leitsätze:

1. Das Vorherigkeitsgebot gemäß Art. 81 Abs. 3 Satz 1 der Landesverfassung ist keine bloße Sollvorschrift; es begründet eine zwin¬gende Verpflichtung.

2. Danach muss das Haushaltsgesetz vor Beginn der Haushalts¬periode vom Parlament verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden sein. Für die Landesregierung folgt daraus die Pflicht, den Haushaltsentwurf so rechtzeitig in das Parlament einzubringen, dass diese Terminvorgabe eingehalten werden kann.

3. Eine Nichteinhaltung der Terminvorgabe kann allenfalls dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn die zeitgerechte Mitwirkung von Landesregierung oder Parlament infolge eines unabwendbaren oder jedenfalls von der Verfassung in Kauf genommenen Ereignisses objektiv unmöglich gewesen ist, etwa weil ein beteiligtes Verfassungsorgan vorübergehend seine Handlungsfähigkeit verloren hat.

 
Tenor:

Die Antragsgegnerin zu 1. hat das parlamentarische Budgetrecht des Landtags verletzt, indem sie es unter Verstoß gegen ihre aus Art. 81 Abs. 3 der landesverfassung folgenden Pflichten unterlassen hat, den Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2012 (mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2012) dem Landtag so rechtzeitig vorzulegen, dass der Haushalt 2012 noch vor Beginn des Haushaltsjahres 2012 vom Landtag beschlossen werden konnte.

Im Übrigen wird der Antrag als unzulässig verwor-fen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank