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Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1259/25

Datum:
06.01.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1259/25
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2026:0106.2L1259.25.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 3685/25 - der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 10. Juni 2025 zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten, 9 Stellplätzen und einer Fertiggarage auf dem Grundstück Gemarkung D., Flur N01, Flurstück N02 (R.-straße N03 in N04 D.) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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