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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 981/25

Datum:
04.11.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 981/25
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2025:1104.9L981.25.00
 
Leitsätze:

o   Zur Frage des innerkapazitären Zulassungsanspruchs zum Masterstudiengang Business Administration an der Universität Münster im WS 2025/2026 (1. Fachsemester)

o   Das beschließende Gericht geht davon aus, dass für eine Zuordnung zu den Gebieten Mathematik/Statistik i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b) der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration an der Universität Münster vom 6. Januar 2025 erforderlich ist, dass es sich um eine Veranstaltung bzw. ein Modul handelt, in dem entsprechende methodische Kompetenzen der Mathematik bzw. Statistik – ohne dass direkt ein spezifisch wirtschaftswissenschaftlicher Anwendungsbezug der vermittelten mathematischen Operationen inmitten steht – vermittelt werden, und Module, in denen entsprechende Kompetenzen der Mathematik bzw. Statistik lediglich angewendet werden bzw. deren Kenntnisse bereits vorausgesetzt werden, keine Zuordnung zu den Gebieten Mathematik/Statistik ermöglichen.

o   Ob die in § 2 Abs. 1 Satz 2 der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration an der Universität Münster vom 6. Januar 2025 normierten Tatbestandsvoraussetzungen (mindestens 40 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, davon mindestens 12 Leistungspunkte aus dem Gebiet des gewählten Schwerpunktes, und mindestens 30 Leistungspunkte aus den Gebieten Volkswirtschaftslehre, Mathematik und/oder Statistik) einen – gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren – Beurteilungsspielraum der Verwaltung bzw. der (fachkundig besetzten) Zulassungskommission begründen oder gerichtlich voll nachprüfbar sind, kann offenbleiben.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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