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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 47/22

Datum:
08.05.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 47/22
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2023:0508.5K47.22.00
 
Leitsätze:
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, und soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

2. Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 5.533,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2022 zu zahlen.

3. Der Beklagte trägt 4/5 und der Kläger 1/5 der Kosten des Verfahrens.

4. Das Urteil ist durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil durch den Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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