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Verwaltungsgericht Münster, 2 K 2155/19

Datum:
20.06.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2 K
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2155/19
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2023:0620.2K2155.19.00
 
Schlagworte:
Anbauverbot Bundesstraße Werbeanlage Erschließung Verkehrsfunktion
Normen:
§ 9 FStrG; § 5 FStrG; § 74 BauO NRW
Leitsätze:

Das einzelne an der Bundesstraße liegende Grundstück von der Bundesstraße angefahren werden können und durch diese tatsächlich erschlossen werden, genügt allein nicht, um die Verkehrsfunktion der Bundesstraße zu unterbrechen und eine Erschließungsfunktion anzunehmen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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