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Verwaltungsgericht Münster, 3 L 4/21.A

Datum:
15.01.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 4/21.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2021:0115.3L4.21A.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 8/21.A des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. 12. 2020 wird hinsichtlich Ziffer 1 des Bescheids wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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