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Verwaltungsgericht Münster, 20 L 811/21.O

Datum:
22.11.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 811/21.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2021:1122.20L811.21O.00
 
Leitsätze:

Durchsuchungsbeschluss im Disziplinarrecht (hier: Verdacht auf fremden- und frauenfeindliches Gedankengut bei einem Polizeibeamten)

 
Tenor:

Es werden angeordnet:

- zum Zwecke der Auffindung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000 die Durchsuchung

- der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners stehenden Wohnräume einschließlich sämtlicher Nebenräume in 0000 I.       T.   , L.-----weg 6

- der von ihm genutzten Kraftfahrzeuge

- der sich in den Räumlichkeiten der Spezialeinheiten der Polizei NRW, X.       T1.      264, N.       , befindlichen privaten Behältnisse

- seiner Person

- zum Zwecke der Auffindung der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 0000000 aus mit dem Anschluss des Q1.    T2.    +49 000 00000000 geführt worden ist, die Durchsuchung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000

und

- die Beschlagnahme der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 00000000 aus mit dem Anschluss des Q1.    T2.    +49 000 00000000 geführt worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

 
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