Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 1 L 382/21

Datum:
28.07.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 382/21
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2021:0728.1L382.21.00
 
Schlagworte:
Ablehnung, Anmeldeüberhang, Anordnungsanspruch, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Aufnahmekapazität, Aufnahmekriterium, Bestandskraft, Ergebnisrelevanz, Ermessen, Ermessensfehler, Fehler, Geschwisterkinder, Grundschule, Neuberechnung, Schulaufnahme, Schulaufnahmeverfahren, Schulleiter, Schulwege, Schulweglänge, Unerheblichkeit,
Normen:
VwGO § 123, SchulG NRW § 46 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 3 Satz 1, Ausbildungsordnung Grundschule § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3
Leitsätze:

Einstweiliger Rechtsschutz in einem Schulaufnahmeverfahren

Ein Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule besteht selbst im Falle einer unterstellt fehlerhaften Anwendung eines Aufnahmekriteriums nicht, wenn sich dieser etwaige Fehler auf die Nichtaufnahmeentscheidung nicht ausgewirkt hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank