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Verwaltungsgericht Münster, 6 K 53/20

Datum:
25.05.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 53/20
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0525.6K53.20.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 31. Januar 2019 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 6. Dezember 2019 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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