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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 783/20.A

Datum:
24.09.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 783/20.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0924.5L783.20A.00
 
Schlagworte:
Asylrechtliches Eilverfahren Zum Abschiebungsschutz für ein im Bundesgebiet geborenes Kleinkind wegen Malariagefahr in Nigeria Gutachterliche Stellungnahme des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin
Normen:
§ 60 Abs. 7 AufenthG
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11. September 2020 – 5 K 2106/20.A – wird bezüglich der in Nr. 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. September 2020 enthaltenen Abschiebungsandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens

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