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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 6759/17

Datum:
24.06.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 6759/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0624.3K6759.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.665,45 Euro sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 334,75 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5  Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 3. August 2017 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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