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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 4970/17

Datum:
24.06.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 4970/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0624.3K4970.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreck-bar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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