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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 1634/18

Datum:
30.09.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1634/18
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0930.3K1634.18.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten über die Heranziehung zum Wasseranschlussbeitrag vom 11. Dezember 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 3. Mai 2018 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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