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Verwaltungsgericht Münster, 10 L 341/20

Datum:
10.07.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 341/20
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0710.10L341.20.00
 
Schlagworte:
Stufensystem, Ermahnung, Verwarnung, Bekanntgabe, Kenntnis, Zustellungsurkunde
Normen:
StVG § 4 Abs. 5
Leitsätze:

Zur Erlangung der Kenntnis von Ermahnung und Verwarnung nach dem Stufensystem in § 4 Abs. 5 StVG

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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