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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 4808/17

Datum:
06.02.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4808/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2020:0206.10K4808.17.00
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 9. Juni 2017 wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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