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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 328/19

Datum:
19.07.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 328/19
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0719.9L328.19.00
 
Leitsätze:

1. Zur Frage, ob in einer Kapazitätsstreitigkeit das Kapazitätserschöpfungsgebot und das Modell einer „horizontalen Substituierung“ es gebieten, nach Abschluss des Einschreibungsverfahrens verbliebende Studienplatzrestkapazitäten in Studiengängen einer Lehreinheit einem anderen dieser Lehreinheit auch zugeordneten Studiengang zuzuweisen, dessen durch die Zulassungszahlenverordnung bestimmte Aufnahmekapazität durch entsprechende Einschreibungen oder Rückmeldungen ausgeschöpft worden ist (offengelassen).

2. Zur Eingrenzung einer solchen etwaigen Substituierung von Restkapazitäten aufgrund von Besonderheiten der zu betrachtenden Studiengänge (hier: Lehreinheit mit lehramtsbezogenen und anderen Studiengängen; Bachelor- und Masterstudiengänge).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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