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Verwaltungsgericht Münster, 6a K 724/18.A

Datum:
05.04.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6a K 724/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0405.6A.K724.18A.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3, 4, 5 und 6 des Bescheides vom 13. Februar 2017 dazu verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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