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Verwaltungsgericht Münster, 6a K 3083/18.A

Datum:
20.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6a Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6a K 3083/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0520.6A.K3083.18A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom       00.00.0000 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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